Im Rechtstreit um die Urheberrechte hat gestern das Landgericht Hamburg in seinem Urteil entschieden, dass die Internetplattform YouTube alle von der GEMA geschützten Musikvideos entfernen und ein erneutes Hochladen unterbinden muss.
Zukünftig muss YouTube die hochgeladenen Videos mit mit einer Sperrliste von Musik-Titeln und Künstlern abgleichen. Für die Nutzer von YouTube bedeutet dies künftig auf noch mehr Videos mit der Botschaft: Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar zu stoßen. Die Musikplattform konnte aber auch einen Teilerfolg erzielen. Die Richter in Hamburg haben entschieden,dass YouTube auch weiterhin nicht direkt für die Urheberrechte ihrer Nutzer haften. Somit können auch zukünftig Videos von den Nutzern hochgeladen werden.
Hintergrund
Was macht die GEMA? Die Gesellschaft für musikalische Aufführung-und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vertritt die Rechte der Musikschaffenden. Sie regelt den Kauf von Nutzungsrechten zur Musiknutzung und verwaltet die Lizenzbeiträge der Texter,Komponisten und Verleger.Das Hamburger Urteil hat eine große Tragweite, wie zukünftig mit den Urheberrechten im Internet umgegangen wird.
Geht es nach der GEMA wäre es schon eine Urheberverletzung, wenn Konzertmitschnitte oder Karaoke Videos hochgeladen werden. Die GEMA hat von YouTube einen Wortfilter gefordert der die Videos mit den Titelwort herausfiltert. Was Die Internetplattform (Google) wegen zu hoher Fehlerquellen abgelehnt hat.
Noch mehr zum Thema
Es ist wohl damit zu rechnen, dass der Prozess in die nächste Instanz gehen wird.
Für Firefox und Chrome gibt es mittlerweile Add-ons um auch gesperrte Videos anzuschauen. So sieht die Rechtslage für die Nutzung von gesperrten Videos aus.